Allgemeine  Geschäftsbedingungen (AGB)

1.            

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, soweit sie den Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen des Verkäufers entgegenstehen. Wird unser Auftrag vom Käufer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, gelten auch dann nur unsere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, selbst, wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

 

2.            

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung. Ist der Käufer Kaufmann, besteht kein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis.

 

3.            

Zahlungen für Lieferungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt der Verkäufer 2 % Skonto vom Rechnungswert, ausgenommen Sonderangebote. Bei einer Überschreitung der Zahlungsfrist werden pro Mahnschreiben 2,50 € berechnet, dies gilt nicht für die Erstmahnung. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden Zinsen in Höhe der banküblichen Debitzinsen, mindestens aber gesetzliche Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bzw. 8 Prozentpunkten, wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist, über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Hat der Käufer unrichtige oder unvollständige Angaben über seine Kreditwürdigkeit bedingende Tatsachen gemacht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Außerdem kann der Verkäufer in diesem Fall, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fälligstellen.

 

4.            

Der Verkäufer kann eine Schadensersatzpauschale von 25 % der Auftragssumme ohne Einzelnachweis vom Käufer verlangen, wenn dieser die Ware nicht annimmt oder in anderer Weise den Vertrag nicht erfüllt. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

 

5.            

Wenn eine Beförderungsmöglichkeit besteht, liefern wir franko, ansonsten gelten die Preise ab Werk. Die Ware rollt auch bei Franko-Lieferung auf Gefahr des Käufers. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers und geht zu dessen Lasten. Emballagen werden zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen.

 

6.            

Die Abnahme der gekauften Ware erfolgt in unserem Betrieb.

 

7.            

Sofern schriftliche Bestätigungen vier Tage ohne Widerspruch durch die andere Seite bleiben, gilt der Inhalt der Bestätigung als vereinbart und ist für beide Teile maßgebend.

 

8.            

Es wird volle Gewähr dafür übernommen, dass die Ware einwandfrei trocken zum Versand kommt.

Die Massivholzplatte ist mit Kantenschutz und Karton verpackt und schützt vor Verschmutzung und Feuchtigkeit. Die Platte unmittelbar kurz vor dem Einbau auspacken, um eine unnötige Feuchtigkeitsaufnahme zu vermeiden.

Während des Transportweges ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Massivholzplatten ebenso keiner Feuchtigkeit ausgesetzt werden! Wechselnde, unterschiedliche Luftfeuchten rufen bei dem natürlichen Werkstoff Holz ein gewisses Schwund- und Quellverhalten hervor, das in jedem Fall bei der Montage zu berücksichtigen ist. Ebenso ist der Einsatz von Massivholz-Arbeitsplatten in Feucht- und Wellnessbereiche immer im Vorfeld zu prüfen, ob diese Platten hierfür geeignet sind!

Haar-/ Schifferrisse liegen in der Natur des Holzes und können Auftreten;

 

Für Treppenstufen/Podeste sowie „Faltwerktreppen“ (Formschlüssiger Verbau) kann es durch Aufnahme von nur geringe Feuchtigkeit, z.B. auf/-durch Beton, zu Verzug oder Rissbildungen im Holz oder der Leimfugen kommen, ! Hierfür hat der Käufer oder AG alleinige Sorge zu tragen, gegebenenfalls eine passende Abdichtung vorzunehmen!

Gewährleistung kann in so einem Falle nicht gegeben werden!

Jede Platte wird vor dem Ausliefern, bzw. vor dem Verpacken auf die Geradigkeit der Fläche geprüft.

Aus den vorgenannten Gründen können wir bei späterem Auftreten von Verwölbung, quellen und schwinden, nachreißen von Leimfugen oder Rissbildungen, (auf Grund von äußerlichen Einflüssen, z.B. zu hohe Raumluftfeuchte, oder Feuchtigkeitsaufnahme während des Transportes durch Regen, Tau, etc.) keine Gewährleistung übernehmen.

Bitte Montage- und Pflegehinweise für Massivholzplatten beachten:

- Prüfen sie, ob die Verpackung in gutem Zustand angekommen ist;

- Die Platte erst kurz vor dem Einbau, aus Gründen der Feuchtigkeitsaufnahme, auspacken (Raumfeuchte sollte                     nicht über     50% sein!);

- Nachschneiden der Platte, Ausschnitte für Spüle oder Herd oder sonstige Nacharbeiten sind in jedem Fall gegen Eindringen von Feuchte abzudichten (Silikon, Leim, Montagekleber, Aluband, etc.);

- Hitzeeinwirkung durch Heizkörper, Herd oder Sonstiges, mit z.B. Alulaminat schützen;

- Für ein Aufmontieren der Massivholzplatte ist in jedem Fall das Arbeiten des Holzes zu beachten;

(z.B. Arbeitsplatte 600mm tief entspricht ca. ein Arbeiten von 3-4mm)

- Für freistehende Platten (z.B. Ansetztische) wird ein Unterzug (Querstrebe) empfohlen;

- Ein Nachbehandeln und Pflegen der Platte ist je nach Beanspruchung mit Hartöl/Pflegeöl erforderlich;

- Reinigung mit einem feuchten Tuch oder einer leichten Seifenlauge; kein Wasser auf der Platte stehen lassen

 

9.            

Muster veranschaulichen den durchschnittlichen Ausfall der Ware. Sie bieten keine Gewähr dafür, dass jedes einzelne Stück genau dem Muster entspricht.

 

10.          

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Ware – bei verborgenen Mängeln nach Ihrer Entdeckung unverzüglich – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden, andernfalls gilt die Ladung einschließlich Sortierung als abgenommen. Beanstandungen sind ausgeschlossen, wenn die Ware be- oder verarbeitet wurde. Der Verarbeiter hat sich vor Beginn der Be- und Verarbeitung davon zu überzeugen, dass die Ware zur Beanstandung keinen Anlass gibt.

Haben sie eine Reklamation über Platten, machen wir sie darauf aufmerksam, dass sie diese vor der Montage ihrem Händler geben müssen, da wir nicht mit Auf- und Abbau und Folgewirkungen belastet werden können.

 

11.          

Bis zur vollständigen Bezahlung, bei Einlösung durch Wechsel oder Scheck bis zur vollständigen Einlösung, unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung vom Käufer weiterveräußert, tritt er die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlagen der Käufer insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

12.          

Alle bisherigen Preisvereinbarungen werden mit der derzeit gültigen Preisliste aufgehoben. Maß- und Preisänderungen behalten wir uns vor.

 

13.          

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Hassfurt. Ist der Käufer Kaufmann, so ist für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Gerichtsstand Hassfurt oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.

 

14.          

Für die vertraglichen Beziehungen und die Auslegung des Wortlauts dieser Bedingungen (wobei die deutsche Fassung verbindlich ist) gilt deutsches Recht. Irgendwelche Streitigkeiten, die sich zwischen den Vertragspartnern ergeben können, werden nach deutschem Recht beurteilt.

 

15.          

Falls eine Bestimmung dieses Vertrages der Rechtswirksamkeit entbehrt oder eine Lücke im Vertrag gegeben ist, soll dadurch die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt in diesem Fall die gesetzliche Regelung oder eine ergänzende Vertragsauslegung.

  

Zusatz- Allgemeine Geschäftsbedingungen

  

Unsere technischen Hinweise und die Lieferbedingungen bilden die Grundlage zur Beurteilung

von Garantieansprüchen. Für Schäden an Massivholzplatten, die durch schlechte oder

falsche Weiterbearbeitung/Montage entstehen, übernehmen wir keine Garantie.

 

Garantieleistungen werden generell nur in Höhe des Warenwertes des beanstandeten Teiles erbracht.

Bearbeitung-und Folgekosten werden nicht akzeptiert.

 

Eigenschaften des Holzes:

Man erkennt das über Jahrzehnte natürlich gewachsene Holz an der interessanten Farbenvielfalt und der individuellen Maserung. Verwachsungen und Äste sind typische Merkmale, die die natürliche Schönheit des hochwertigen Holzes hervorheben. Die natürliche und künstliche Holztrocknung beeinflusst ebenfalls die Eigenfarbe des Holzes. Auch die Jahreszeit des Einschnittes im Wald sowie die Lagerung beeinflussen die Farbe des Holzes. Nach der Oberflächenbehandlung kann es zu Farbabweichungen kommen. Massivholz-Platten sind hygroskopisch und nehmen Feuchtigkeit aus der Luft auf und geben diese auch wieder ab. Hierdurch kommt es zu dem als "arbeiten" bezeichneten Effekt der Quellung und Schwindung. Massivholzplatten / Leimholzplatten aus Holz sind ein Naturprodukt. Ihre naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere sind die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften des Holzes beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Produktinfo

       

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